Corona-Hinweise

Heilmittelbehandlungen sind weiterhin bundesweit uneingeschränkt zulässig!
Lediglich auf die Abgabe von Wellnessleistungen sollte einstweilen verzichtet werden.
Dies ergibt sich direkt aus Punkt 7 der Bund-Länder-Leitlinien, welche in der Bundespressekonferenz vom 22.03.2020 veröffentlicht wurden.

„Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.“
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975232/1733226/d1abd72b7073991584d48db842f4b0f3/2020-03-22-streaming-merkel-bundeslaender-gebaerdensprache-ausschriftung-data.pdf?download=1

Woher kommt die Unsicherheit zu diesem eigentlich klaren Sachverhalt?

Im gleichen Punkt 7 ist ausgeführt, dass Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoostudios und ähnliche Betriebe geschlossen werden. Der Begriff der Massagepraxis im Kontext der anderen Berufe macht klar, dass es sich um Einrichtungen handelt, welche nicht-medizinische Leistungen erbringen, wie z.B. Wellness-Massagen.
In der weiteren medialen Publikation der Leitlinien zeigte sich zum Teil, dass Redaktionen verleitet waren, zu interpretieren, dass „Physiotherapiepraxen“ geschlossen werden. Dies steht jedoch nicht in den Leitlinien! Bedauerlicherweise strahlte diese Unschärfe auch aus in einige Verfügungen, welche von Städten, Gemeinden und Ländern auf Basis der Leitlinie erlassen worden sind.
Dies führt aktuell zur Diskussion, welche Behandlungen medizinisch notwendig sind. Und es gibt auch Stimmen, welche Heilbehandlungen in „notwendige“ und „nicht notwendige“ einteilen wollen. Diese Diskussion ist jedoch unnötig, denn

Jede ärztlich verordnete Heilbehandlung ist medizinisch notwendig!

Ärzten ist es nämlich untersagt, medizinisch nicht notwendige Heilmittel zu verordnen. Dies ergibt sich bereits aus dem Sozialgesetzbuch und gilt auch unabhängig von Corona. Ein Arzt, der medizinisch nicht notwendige Heilmittel verordnet, macht sich gegenüber den Krankenkassen regresspflichtig. Dies ist schon lange so! Somit sind also alle Rezepte, egal ob Kasse oder privat, als medizinisch notwendig zu betrachten und die Behandlung hierfür weiterhin möglich.